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18.03.2013,

Dolmetscher/in / Uebersetzer/in Russisch und Englisch

Beim Bundessprachenamt ist im Referat SMD 10 am Dienstort Geilenkirchen ein mit VergGr IV a BAT (Tätigkeiten entsprechen grundsätzlich der Entgeltgruppe 10 des TVöD) bewerteter Dienstposten einer Übersetzerin/ eines Übersetzers für Russisch und Englisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen.
 
Aufgabengebiet:
 
• Einwandfreies und zuverlässiges Übersetzen schwieriger Texte in den Sprachrichtungen Russisch/Deutsch und Englisch/Deutsch vornehmlich auf den Fachgebieten
- Rüstungskontrolle
- Allgemeines Wehrwesen
im Inland sowie im Auslandseinsatz
• Besprechungsdolmetschen Russisch im In- und Ausland
• Der Dienstposten ist als Einsatzdienstposten (Kontingent II) ausgebracht
 
Qualifikationserfordernisse:
 
• Abgeschlossenes Studium als Diplom-Übersetzerin/ Diplom-Übersetzer für Russisch und Englisch oder gleichwertige Kenntnisse
• Muttersprachliche oder vergleichbare Kompetenz im Deutschen
• Erfolgreiche Teilnahme am fachlichen Auswahlverfahren als Übersetzerin/ Übersetzer beim Bundessprachenamt nach erfolgter Bewerbung
• Gründliche Kenntnisse im Umgang mit PC und computerunterstützten Übersetzungsprogrammen
• Uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen in den Einsatzgebieten der Bundeswehr im Zivil- und Soldatenstatus
• Wehrdienst- bzw. Dienstfähigkeit für den Einsatz im Soldatenstatus
• Auslandsdienstverwendungsfähigkeit
• Bereitschaft zu Schutzimpfungen
 
Ausschreibungsschluss: 31.03.2013
Ausschreibende Stelle: Bundessprachenamt, ZA 2
Ausschreibungsnummer B 04/A
 
Bemerkungen:
 
• Eine Sicherheitsüberprüfung Ü 2 ist erforderlich
• Die Feststellung der Wehrdienst- bzw. Dienstfähigkeit sowie der Auslandsdienstverwendungsfähigkeit erfolgt im Rahmen des Auswahlverfahrens und vor Einstellung
• In der Bewerbung ist die uneingeschränkte Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen zu erklären
 
Allgemeine Hinweise:
 
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt (VMBl 2003, S. 65 ff).
Jeder Dienstposten ist im Regelfall für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. Soweit dem im Einzelfall dienstliche Belange entgegenstehen, ist dies durch die ausschreibende Stelle vermerkt.
Das BMVg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb in Bereichen, in denen der Anteil weiblicher Beschäftigter bislang nur gering ist, an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
 
Hinweis für Tarifbeschäftigte:
 
Die Eingruppierung in die der Dienstpostenbewertung entsprechende Vergütungsgruppe setzt voraus, dass die tariflichen Voraussetzungen (§ 22 BAT) erfüllt sind.
Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung sind alle Eingruppierungen vorläufig und begründen keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand (§ 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund).
 
Bundessprachenamt
Horbeller Str. 52
50354 Hürth, Rheinland
E-Mail: bewerbungen@bundessprachenamt.de


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