Вид занятости: Полная занятость
Минимальное образование: Колледж
Минимальный опыт: 1 год
Рабочая виза: Паспорт ЕС
Technische/r Bedienstete/r für den Themenbereich Verkehrmit 40 Wochenstunden
Beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Magistratsdirektion - Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Energie gelangt die Stelleeines/einer technischen Bediensteten für den Themenbereich Verkehrmit 40 Wochenstunden zur Besetzung. Wir suchen einen engagierten technischen Bediensteten für den Themenbereich Verkehr, der sich mit Leidenschaft für die Mobilität und Verkehrsinfrastruktur einsetzt. Sie verfügen über technisches Know-How, bringen innovative Lösungsansätze für verkehrstechnische Herausforderungen mit, treten gerne mit anderen Menschen in Kontakt und verfügen über eine gute Ausdrucksweise, dann bewerben Sie sich bei uns!
Aufgabengebiet:Bewilligungserteilung mittels Bescheides für jede auf öffentlichem Straßengrund durchgeführte bauliche bzw. gewerberechtliche Tätigkeit (lt. den Bestimmungen der StVO)Erlassung sämtlicher Verordnungen, welche die Aufstellung von Verkehrszeichen und die Anbringung von Bodenmarkierungen betreffenErlassung sämtlicher Verordnungen, welche vorübergehende Maßnahmen erfordern bspw. Veranstaltungen auf öffentlichem StraßengrundÜberprüfung und Kontrolle in Hinblick auf die Ausführung straßenbaulicher Einreich- oder Detailprojekte (Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, …)Durchführung und Organisation von diversen Verkehrserhebungen, Verkehrsuntersuchungen und VerkehrszählungenDurchführung und Organisation des Verkehrsausschusses, Verkehrsbeirates sowie von Verkehrsverhandlungen straßenpolizeiliche Stellungnahmen bei Verhandlungen jeglicher ArtStellungnahmen zu Bau- und Gewerbeverfahren sowie zu diversen Verfahren des Geschäftsbereichs III für den Themenbereich VerkehrUnterstützung bei diversen Planungsarbeiten im Bereich des Verkehrs (NMIV, MIV, ÖV)Parteienverkehr in Bezug auf die oben angeführten AgendenPersönliche Anforderungen:Abschluss einer Matura (vorzugsweise HTL-Hochbau)Staatsbürgerschaftsnachweis eines Mitgliedstaates der EUKenntnisse im Bereich des Verkehrswesens von VorteilRechts- und Normenkenntnisse, insbesondere der StVO von VorteilEDV-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint, AutoCAD von Vorteil)sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und SchriftProblemlösungskompetenz kombiniert mit persönlichem Engagementzuverlässiges, genaues und zielorientiertes Arbeitenkommunikationsstarke Persönlichkeit mit hoher Leistungsfähigkeitsoziale Kompetenz sowie gute Umgangsformenhohe Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und LoyalitätUnser Angebot:Versicherung bei der BVAEBinteressantes und vielseitiges Aufgabengebietkrisensichere Arbeitsstellesehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittelflexible Arbeitszeiten 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. LebensjahrAus- und Weiterbildungsmöglichkeitenbezahlte Mittagspausebetriebliches Gesundheitsmanagement wie beispielsweise Impfaktionen und GesundenuntersuchungenDie Einstellung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) - vorerst befristet auf die Dauer von sieben Monaten - und kann gemäß GVBG zweimal auf bestimmte Zeit und in weiterer Folge auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Die Entlohnung erfolgt je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten im Dienstzweig Nr. 46 nach Entlohnungsgruppe 6. Bewerbungen müssen bis spätestens 16. August 2024 unter der Kennnummer 103.168 bevorzugt über unser ISG-Karriereportal oder per eMail mit folgenden Nachweisen einlangen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie), unbescholtenes Vorleben (Strafregisterbescheinigung nicht älter als drei Monate). Nähere Auskünfte erteilt Herr Dipl.-Ing. Schweighofer, Magistratsdirektion - Stabsstelle Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Energie, Tel.: 02*****10. Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrt-kosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.